Nach gültigem Gesetz (DIN EN 12586 vom November 2002) dürfen die Nuggiketten inkl. Schlaufe, aber ohne Clip gemessen, eine Länge von 22cm nicht überschreiten, da sonst Strangulierungsgefahr besteht.

 

Das Kind darf nicht mit der Nuggikette schlafen!

 

Nuggis sollten niemals mit Bändern oder Kordeln, am Hals oder Körper des Kindes befestigt werden.

 

 

Es wird dringend dazu geraten die Nuggikette stets an der Kleidung des Kindes anzubringen.

 

 

Nuggiketten sollten niemals in Eigenkonstruktion verlängert werden!

 

Vor jedem Gebrauch ist die gesamte Nuggikette zu prüfen.

 

Bei ersten Anzeichen von Mängeln oder Beschädigungen bitte wegwerfen!

 

Außerdem empfehle ich die Nuggikette nicht zu benutzen, wenn sich das Kind unbeaufsichtigt in einem Laufgitter, einem Bett oder einer Wiege befindet!

 

Die Nuggiketten, Kinderwagenketten und Spielketten dürfen nur unter Aufsicht verwendet werden.